Die wichtigsten Regeln in Kürze

  • Niemals bauen ohne Bewilligung (z.B. Vergrösserungen des Gartenhauses, Mauer- und Betonierarbeiten etc.)
    Ein festes Tomatenhaus braucht auch eine Baubewilligung.

  • Mind. 50 % der Gartenparzelle muss als Garten bewirtschaftet werden

  • Kinderbassins müssen dem Garten-Obmann/Obfrau vorgängig gemeldet werden, der zusätzliche Wasserverbrauch wird verrechnet

  • Es sind keine zusätzlichen Werkzeugkisten, Materialschuppen, Anbauten und Wandschränke erlaubt, wenn bereits ein Gartenhaus vorhanden ist.

  •  Keine betonierten Böden

  • Keine lärmenden Arbeiten mit Maschinen an Sonn- und Feiertagen. Die Ruhezeiten sind einzuhalten (gem. Polizeiverordnung Regensdorf (Artikel 9 & 10)) :
    • Nachtruhe:  jeweils von 22:00 - 07:00 Uhr. Während dieser Zeiten ist jeglicher die Ruhe oder Schlaf störender Lärm verboten.
    • Ruhezeiten:
      • Montag bis Freitag von 12:00 - 13:00 Uhr und von 19:00 - 07:00 Uhr
      • Samstags von 12:00 - 13:00 Uhr und ab 18:00 Uhr
      • an Sonn- und allgemeinen Feiertagen gilt generell Ruhezeit

  • Niemals Abfall, grüner Baumschnitt, lackiertes Holz usw. verbrennen.
    In den Gartenhäusern ist keine Holzfeuerung erlaubt.
    Immissionen von Grill- und Gartencheminées dürfen die Nachbarn nicht stören. (Gem. Polizeiverordnung Regensdorf (Artikel 8 - Immissionsschutz))

  • Die Arealwege entlang des eigenen Gartens ist durch den/die jeweilige(n) Pächter/in sauber zu halten (jäten)

  • Unkraut-Vertilgungsmittel, Herbizide sind strengstens verboten.