Die wichtigsten Regeln in Kürze
- Niemals bauen ohne Bewilligung (z.B. Vergrösserungen des Gartenhauses, Mauer- und Betonierarbeiten etc.)
Ein festes Tomatenhaus braucht auch eine Baubewilligung. - Mind. 50 % der Gartenparzelle muss als Garten bewirtschaftet werden
- Kinderbassins müssen dem Garten-Obmann/Obfrau vorgängig gemeldet werden, der zusätzliche Wasserverbrauch wird verrechnet
- Es sind keine zusätzlichen Werkzeugkisten, Materialschuppen, Anbauten und Wandschränke erlaubt, wenn bereits ein Gartenhaus vorhanden ist.
- Keine betonierten Böden
- Keine lärmenden Arbeiten mit Maschinen an Sonn- und Feiertagen. Die Ruhezeiten sind einzuhalten (gem. Polizeiverordnung Regensdorf (Artikel 9 & 10)) :
- Nachtruhe: jeweils von 22:00 - 07:00 Uhr. Während dieser Zeiten ist jeglicher die Ruhe oder Schlaf störender Lärm verboten.
- Ruhezeiten:
- Montag bis Freitag von 12:00 - 13:00 Uhr und von 19:00 - 07:00 Uhr
- Samstags von 12:00 - 13:00 Uhr und ab 18:00 Uhr
- an Sonn- und allgemeinen Feiertagen gilt generell Ruhezeit
- Niemals Abfall, grüner Baumschnitt, lackiertes Holz usw. verbrennen.
In den Gartenhäusern ist keine Holzfeuerung erlaubt.
Immissionen von Grill- und Gartencheminées dürfen die Nachbarn nicht stören. (Gem. Polizeiverordnung Regensdorf (Artikel 8 - Immissionsschutz)) - Die Arealwege entlang des eigenen Gartens ist durch den/die jeweilige(n) Pächter/in sauber zu halten (jäten)
- Unkraut-Vertilgungsmittel, Herbizide sind strengstens verboten.